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Abfall-ABC - Stoffgleiche Nichtverpackungen
Stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) sind Erzeugnisse aus privaten Haushalten, die in der Regel überwiegend aus Kunststoff und/oder Metall bestehen und keine systembeteiligungspflichtige Verpackungen darstellen und über dieselben Sortier- und Verwertungswege wie Leichtverpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes geführt werden können.
Beispiele: Spielzeuge (Sandkistenspielzeug, Bälle usw.), Haushaltswaren (Schüsseln, Eimer, Pfannen usw.)
Entsorgung über die Wertstofftonne.