Erklärung zur Barrierefreiheit
(06.01.2021 Stand der Erklärung)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.bawn.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
- Redaktionelle Inhalte
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf etc)
- In den Webauftritt eingebundene Video-Elemente
- Kartografie innerhalb der Webseite
- Hauptnavigation und Elemente der Startseite
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. Auch fremdsprachige) ist, aufgrund der komplexen Inhalte, nicht immer möglich. Zur Veranschaulichung von Zusammenhängen werden bildliche Darstellungen oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
- Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden überarbeitet.
- Die Bereitstellung von Videodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden. Textalternativen für Videos werden erarbeitet.
- Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV (Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung) nicht entsprechen kann.
- Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf die Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände auf bestimmte Werte vergrößern lassen müssen, ist bei den vier Hauptnavigationspunkten sowie beim Meldungs- und Veranstaltungsblock auf der Startseite aufgrund der Vorgaben des Layouts nicht zu 100 % technisch umsetzbar. Diese Elemente wären bei entsprechender Vergrößerung der Abstände nicht mehr vollständig bzw. qualitativ lesbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.01.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
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Schlichtungsstelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de