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Sperrmüll und Sperrschrott
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll umfasst Abfälle aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Restmülltonne des BAWN passen.
Max. Gewicht der Einzelstücke und Bündel 50 kg, max. Größe 1,50 m x 0,75 m
Die Abholung des Sperrmülls, Sperrschrott sowie der Elektrogroßgeräte erfolgt auf Anmeldung innerhalb von 5 Wochen nach Eingang der Bestellung. Die zu zahlenden Gebühren sind mit der Anmeldung im Voraus zu entrichten.
Das ist Sperrmüll
- Möbelschränke
- Regale
- Bettgestelle, Matratze, Lattenroste (nicht aus Metall)
- Sofas, Sessel
- Tische, Stühle
- Küchenarbeitsplatten
- Spiegel
- Jalousien (innen), Rollos
- Teppiche, Linoleum, PVC-Fußbodenbeläge
- Koffer, Körbe, Schüsseln
- Schlitten
- Gartenmöbel (nicht aus Metall)
- Planschbecken
- Regentonnen
- Auflageboxen (Kunststoff)
usw.
Das ist kein Sperrmüll
- Autoteile inkl. Reifen
- Elektrogeräte
- Waschbecken, Toiletten, Spülen, Badewannen, Duschwannen
- Bauschutt, Fliesen, Kacheln
- Laminat, Parkett
- Fußleisten
- Türen, Türzargen
- Fenster, Fensterrahmen
- Heizkörper
- Pergola
- Tapetenreste, Vertäfelungen, Dachpaneelen
- Zäune
- Markisen
- Gartenhäuser
- Tierställe- und Käfige (außen)
usw.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte "Anlage 1 zur Benutzungsordnung" im Bereich Dokumente auf dieser Seite.
Finden Sie im Abfall ABC heraus ob Ihr Gegenstand zum Sperrmüll gehört.